Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers: | ||||||||||||||||||
Grundversorgung gemäß § 36 EnWG
Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorger vom 01.01.2007 bis einschließlich 31.12.2009 Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (ehemals Stadtwerke Heidelberg AG) hat zum 1. Juli 2006 das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netz festgestellt und der nach Landesrecht zuständigen Behörde angezeigt. Grundversorger für die Kalenderjahre 2007 bis einschließlich 2009 ist:
Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH
Grundversorger vom 01.01.2010 bis einschließlich 31.12.2012 Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH hat zum 1. Juli 2009 das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netz festgestellt und der nach Landesrecht zuständigen Behörde angezeigt. Grundversorger für die Kalenderjahre 2010 bis einschließlich 2012 ist:
Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH
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Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung: | ||||||||||||||||||
| Download Ergänzende Bedingungen zur StromGVV | ||||||||||||||||||
Preise zu Ergänzenden Bedingungen |
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| Preisblatt E1 | ||||||||||||||||||
| Preisblatt E1 außerhalb Zeit | ||||||||||||||||||
| Preisblatt E2 | ||||||||||||||||||
| Preisblatt E2 außerhalb Zeit | ||||||||||||||||||
| Preisblatt E3 | ||||||||||||||||||
Bedingungen Ersatzversorgung: | ||||||||||||||||||
| gültig seit dem 01.11.2006 Bei der Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz durch die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH sichergestellt.
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