Entgelte Netzzugang
Netzentgelte 01.01. - 31.12.2010: | ||
Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH ist gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Erlösobergrenze und die daraus resultierenden Netzentgelte zum 01.01.2010 anzupassen. Die ab dem 01.01.2010 gültigen Entgelte sind nachfolgend aufgeführt. Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten. |
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| Preisblatt: Netzentgelte ohne Wälzung vorgelagerter Netzkosten | ||
| Preisblatt: Netzentgelte mit Wälzung vorgelagerter Netzkosten | ||
| Anwendungsbeispiele | ||
| 1. Beispiel: 35.000 kWh, 20 kW | ||
| 2. Beispiel: 2.000.000 kWh, 1.000 kW | ||
| 3. Beispiel: 10.000.000 kWh, 2.500 kW | ||
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet. |
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Netzentgelte 01.01. - 31.12.2009: | ||
Mit Bescheid vom 20.12.2008 hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde im Regulierungsverfahren gemäß § 21a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. §§ 2, 4, 32 Abs. 1 Nr.1 Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) die Erlösobergrenzen für das Gasverteilnetz der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH festgelegt. Die sich hieraus ergebenden neuen Netzentgelte werden rückwirkend zum 01.01.2009 wirksam. Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten. |
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| Preisblatt: Netzentgelte ohne Wälzung vorgelagerter Netzkosten | ||
| Preisblatt: Netzentgelte mit Wälzung vorgelagerter Netzkosten | ||
| Anwendungsbeispiele | ||
| 1. Beispiel: 35.000 kWh, 20 kW | ||
| 2. Beispiel: 2.000.000 kWh, 1.000 kW | ||
| 3. Beispiel: 10.000.000 kWh, 2.500 kW | ||
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet. |
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Netzentgelte 01.06. - 31.12.2008 : | ||
Die Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang Gas nach § 23a Abs. 3 i.V.m. § 118 Abs. 1b EnWG durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde erfolgte für die SWH Stadtwerke Heidelberg Netze und Umwelt GmbH per Genehmigungsbescheid vom 29.05.2008 und ist ab dem 01.06.2008 anzuwenden, vorbehaltlich abweichender rechts- bzw. bestandskräftiger Entscheidungen .
Im Fall, dass gegen die seitens der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg genehmigten Entgelte, im Rahmen von behördlichen oder gerichtlichen Verfahren Rechtsmittel eingelegt werden bzw. wenn derartige Verfahren bereits anhängig sind, ist für Netznutzer abschließend das rechts- bzw. bestandskräftige Entgelt maßgeblich. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Abrechnung auf der |
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| Preisblatt: Netzentgelte ohne Wälzung vorgelagerter Netzkosten | ||
| Preisblatt: Netzentgelte mit Wälzung vorgelagerter Netzkosten | ||
| Anwendungsbeispiele | ||
| 1. Beispiel: 35.000 kWh, 20 kW | ||
| 2. Beispiel: 2.000.000 kWh, 1.000 kW | ||
| 3. Beispiel: 10.000.000 kWh, 2.500 kW | ||
| Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet. |